Das E-Government Gesetz als Chance und Treiber für eine effizientere Verwaltung
> Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) dient dem Ziel, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern und Bund, Ländern und Kommunen zu ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Bundesministerium des Innern - E-Government-Gesetz [http://www.bmi.bund.de/DE/
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